Methodik und Quellen
Stand: 08/2026 · Berechnungshilfe, keine Steuerberatung
Die Zeilennummern in jedem Bericht stammen aus den amtlichen Vordrucken. Diese Seite nennt zu jedem Steuerjahr das Dokument, sein Druckkennzeichen und das Datum, an dem es abgerufen wurde.
Zwei Regeln für die Zeilenzuordnung
Zeilennummern kommen aus dem amtlichen Vordruck, nie aus Ratgebern
Jede Zuordnung wird aus dem Formular selbst übertragen und trägt das Dokument, sein Druckkennzeichen und das Abrufdatum. Mehrere verbreitete Ratgeberseiten nennen für das laufende Jahr noch die Zeilen älterer Jahrgänge. Wer davon abschreibt, erbt den Fehler.
Eine ungeprüfte Zeile wird als Lücke ausgewiesen
Solange eine Position nicht aus dem Vordruck übertragen ist, nennt der Bericht den Betrag und seine Rechtsgrundlage, aber keine Zeilennummer. Eine falsche Zeilennummer übernehmen Sie ungeprüft in Ihre Erklärung; eine fehlende schlagen Sie nach.
Beide Regeln sind im Programm abgesichert. Eine Zuordnung, die als geprüft markiert ist, aber eine Position ohne Zeilennummer oder kein Abrufdatum enthält, lässt sich nicht laden: die Software startet dann nicht. Und ein Steuerjahr ist erst käuflich, wenn die Anlage V dafür geprüft ist.
Welche Vordrucke übertragen sind
Die Übersicht wird aus denselben Dateien erzeugt, aus denen der Bericht seine Zeilen zieht. Sie kann deshalb kein anderes Dokument nennen als das, mit dem gerechnet wird.
| Formular | Steuerjahr | Amtliche Quelle | Abgerufen | Positionen | Status |
|---|---|---|---|---|---|
| Anlage V | 2025 |
Anlage V — Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung bebauter Grundstücke 2025
2025AnlV101–2025AnlV104, Stand September 2025 |
05.08.2026 | 33 | aus dem Vordruck geprüft |
| Anlage V-FeWo | 2025 |
Anlage V-FeWo — Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und aus kurzfristiger Vermietung 2025
2025AnlV-FeWo491NET–492NET, Stand September 2025 |
05.08.2026 | 11 | aus dem Vordruck geprüft |
| Anlage AUS | 2025 |
Anlage AUS — Ausländische Einkünfte und Steuern 2025
2025AnlAUS141NET–143NET, Stand Oktober 2025 |
05.08.2026 | 6 | aus dem Vordruck geprüft |
Anmerkungen zu einzelnen Vordrucken
Anlage V 2025. Zeilennummern wurden aus dem amtlichen Formular übernommen, nicht aus Sekundärquellen. Mehrere verbreitete Ratgeberseiten nennen für 2025 noch die Zeilen älterer Jahrgänge.
Anlage V-FeWo 2025. Aus dem amtlichen Vordruck übernommen. Der Vordruck enthält vier gleich aufgebaute Blöcke für bis zu vier Ferienwohnungen; die hier genannten Zeilen gehören zum ersten Block. Für eine zweite Wohnung verschieben sich alle Zeilen um zehn (Block 2: Zeilen 14 bis 23, Block 3: 24 bis 33, Block 4: 34 bis 43). Die Einnahmen und Werbungskosten selbst stehen weiterhin in der Anlage V; die Anlage V-FeWo erfasst nur die Nutzung.
Anlage AUS 2025. Aus dem amtlichen Vordruck übernommen. Die Zeilen 4 bis 13 bilden eine Spalte je Quellenstaat; die hier genannten Kennzahlen gehören zur ersten Spalte (Staat 1). Bei mehreren Staaten verschieben sich die Kennzahlen (Spalte 2: 127/128/129, Spalte 3: 147/148/149), die Zeilennummern bleiben gleich.
Wie gerechnet wird
Die Rechnung folgt deutschem Recht, nicht der spanischen Abrechnung. Ausführlich steht das unter So funktioniert es. Die drei Punkte, an denen beide am weitesten auseinanderliegen:
- Gebäude-AfA vom Gebäudeanteil der Anschaffungskosten (§ 7 Abs. 4 EStG): 2 %, bei Fertigstellung nach dem 31. Dezember 2022 3 %, bei Fertigstellung vor 1925 2,5 %. Der Satz folgt dem Baujahr, das Sie im Rechner angeben. Spanien rechnet mit 3 % vom höheren Wert aus Anschaffungskosten und Katasterwert; der Katasterwert dient hier nur der belegbaren Aufteilung zwischen Gebäude und Grund und Boden.
- Möbel bis 800 € sofort abziehbar (§ 6 Abs. 2 EStG), darüber über die Nutzungsdauer der amtlichen AfA-Tabelle.
- Anrechnung statt Freistellung (Art. 22 Abs. 2 Buchst. b DBA-Spanien 2011; § 34c EStG), begrenzt auf den Anrechnungshöchstbetrag, dessen Herleitung der Bericht ausschreibt.
Der Bericht zeigt den Rechenweg, nicht nur das Ergebnis: AfA-Bemessungsgrundlage, Möbelliste mit Nutzungsdauern, Aufteilung der Vermietungs- und Selbstnutzungstage. Wie das aussieht, zeigt der Musterbericht, gerechnet von derselben Engine mit erfundenen Zahlen.
Was die Software nicht entscheidet
Keine Steuerberatung. Dieser Bericht ist eine Berechnungshilfe und Ausfüllhilfe: Sie geben Ihre Zahlen ein, die Software rechnet nach festen Regeln und ordnet die Ergebnisse den Zeilen der amtlichen Vordrucke zu. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung und trifft keine Aussage über Ihren persönlichen Steuerfall.
Fünf Fälle verlangen eine Wertung, die feste Regeln nicht treffen können: anschaffungsnahe Herstellungskosten, verbilligte Vermietung an Angehörige, hotelähnliche Leistungen, Liebhaberei und mehrere Eigentümer, die keine zusammenveranlagten Ehegatten sind (Feststellungserklärung). Trifft einer davon zu, rechnet der Bericht weiter und weist aus, was offen bleibt und weshalb.
Fehler gefunden?
Hinweise auf eine falsche Zeile oder eine falsche Rechnung werden geprüft: Kontakt. Für einen gekauften Bericht gilt außerdem vierzehn Tage Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen.