Modelo-210-Rechner
Kostenlos, ohne Anmeldung · Berechnungshilfe, keine Steuerberatung
Der Rechner schätzt die spanische Steuer auf Ihre Mieteinnahmen. Für in der EU oder im EWR Ansässige sind es 19 Prozent auf Einnahmen abzüglich Ausgaben, sonst 24 Prozent auf die Einnahmen ohne jeden Abzug. Einen Freibetrag gibt es in keiner der beiden Varianten.
Ergebnis
Bei Ansässigkeit in der EU oder im EWR sind die Ausgaben abziehbar: 12.000,00 € abzüglich 4.000,00 € ergibt 8.000,00 €, darauf 19 Prozent.
Eine Schätzung der spanischen Steuer. Was davon auf Ihre deutsche Steuer angerechnet wird und in welche Zeile welcher Betrag gehört, rechnet der Bericht.
Was der Rechner nicht sagt
Er nennt keine Zeilennummern und rechnet nichts für die deutsche Erklärung. Die spanische Steuer ist erst der Anfang: In Deutschland wird das Vermietungsergebnis nach deutschem Recht neu ermittelt und die spanische Steuer darauf angerechnet (Art. 22 Abs. 2 Buchst. b DBA-Spanien; § 34c EStG). Die Abschreibung fällt dabei anders aus, die Deckelung von Zinsen und Instandhaltung entfällt, und der Betrag gehört in eine bestimmte Zeile der Anlage V, V-FeWo und AUS. Das leistet der vollständige Bericht.
Warum die Ansässigkeit so viel ausmacht
Ansässige in der EU und im EWR dürfen ihre Ausgaben abziehen und zahlen 19 Prozent (Art. 24.6 TRLIRNR). Für alle anderen gilt der Satz von 24 Prozent auf die Bruttoeinnahmen. Bei 12 000 € Miete und 4 000 € Kosten sind das 1 520 € gegenüber 2 880 €, also fast das Doppelte bei gleichen Zahlen.
Quellen
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Texto refundido de la Ley del Impuesto sobre la Renta de no Residentes (Real Decreto Legislativo 5/2004)
Boletín Oficial del Estado -
Ley 35/2006 del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas
Boletín Oficial del Estado -
Modelo 210, Agencia Tributaria
Agencia Estatal de Administración Tributaria -
DBA-Spanien vom 3. Februar 2011
Bundesministerium der Finanzen -
§ 34c EStG
Bundesministerium der Justiz
Keine Steuerberatung. Dieser Artikel gibt die Rechtslage allgemein wieder, auf dem Stand des oben genannten Datums. Er beurteilt keinen Einzelfall, empfiehlt kein Vorgehen und ersetzt keine Beratung durch eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder eine Rechtsanwaltskanzlei. Welcher Weg in Ihrer Lage richtig ist, hängt an Umständen, die ein allgemeiner Text nicht kennt. Angaben ohne Gewähr.