Über den Betreiber

Stand: 08/2026 · Berechnungshilfe, keine Steuerberatung

Hinter dieser Berechnungshilfe für spanische Mieteinnahmen steht eine einzelne Person, keine Redaktion und keine Kanzlei.

Tim Hattendorf

Entwickler und Betreiber in München, erreichbar unter kontakt@fincasteuer.de. Die vollständigen Anbieterangaben stehen im Impressum.

Ich habe 2025 eine Wohnung in Spanien gekauft und wollte wissen, wie ich die Mieteinnahmen in der deutschen Steuererklärung angebe. Das war schwerer als gedacht. Die spanische Abrechnung ließ sich nicht übernehmen, weil Deutschland anders rechnet: 2 % Gebäude-AfA statt 3 %, keine Deckelung von Zinsen und Reparaturen, Möbel nach § 6 Abs. 2 EStG. Und mehrere Ratgeber, die ich fand, beschrieben die Freistellung, die seit dem Abkommen von 2011 für Spanien nicht mehr gilt.

Also habe ich die Rechnung für meinen eigenen Fall einmal sauber aufgeschrieben, mit den Zeilennummern direkt aus den amtlichen Vordrucken. Daraus ist diese Software geworden. Sie rechnet, was ich damals von Hand gerechnet habe.

Bin ich Steuerberater?

Nein. Ich bin Entwickler. Diese Software rechnet nach festen Regeln und legt jeden Schritt offen; einen Einzelfall beurteilt sie nicht. Wo eine Wertung nötig wäre, die feste Regeln nicht treffen können, weist der Bericht das ausdrücklich aus: anschaffungsnahe Herstellungskosten, verbilligte Vermietung an Angehörige, hotelähnliche Leistungen, Liebhaberei.

Keine Steuerberatung. Dieser Bericht ist eine Berechnungshilfe und Ausfüllhilfe: Sie geben Ihre Zahlen ein, die Software rechnet nach festen Regeln und ordnet die Ergebnisse den Zeilen der amtlichen Vordrucke zu. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung und trifft keine Aussage über Ihren persönlichen Steuerfall.

Der Betreiber erbringt keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 2 StBerG.

Woher die Zeilennummern kommen

Aus den amtlichen Vordrucken, nicht aus Ratgebern. Jede Zuordnung trägt das Dokument, sein Druckkennzeichen und das Abrufdatum; die Übersicht steht unter Methodik und Quellen. Ist eine Zuordnung noch nicht aus dem Vordruck geprüft, nennt der Bericht den Betrag und seine Rechtsgrundlage, aber keine Zeilennummer.

Fragen an den Betreiber

Fragen zur Software, zur Rechnung oder zu einem gekauften Bericht gehen an die Kontaktseite. Fragen, die eine Beurteilung Ihres Steuerfalls verlangen, darf ich nach § 2 StBerG nicht beantworten.