Gebäude-AfA für eine Immobilie in Spanien
Kostenlos, ohne Anmeldung · Berechnungshilfe, keine Steuerberatung
Für eine vermietete Immobilie in Spanien schreiben Sie in der deutschen Anlage V 2 Prozent vom Gebäudeanteil der Anschaffungskosten ab, 3 Prozent bei Fertigstellung nach dem 31.12.2022 und 2,5 Prozent vor 1925 (§ 7 Abs. 4 EStG). Der Rechner stellt diese Gebäude-AfA neben die spanische Abschreibung. Spanien rechnet mit 3 Prozent vom höheren Wert aus Katasterkonstruktionswert und Anschaffungskostenanteil; diese Zahl steht in spanischen Abrechnungen und gehört nicht in die Anlage V.
Ergebnis
| Deutschland | Spanien | |
|---|---|---|
| Bemessungsgrundlage | 240.000,00 € | 240.000,00 € |
| Satz | 2,0 % | 3,0 % |
| Abschreibung im Jahr | 4.800,00 € | 7.200,00 € |
Ohne Baujahr gelten die regulären 2,0 Prozent. Ein Gebäude, das nach dem 31.12.2022 fertiggestellt wurde, wird mit 3 Prozent abgeschrieben, eines von vor 1925 mit 2,5 Prozent. Spanien rechnet mit 3 Prozent vom höheren Wert aus Katasterkonstruktionswert und Gebäudeanteil der Anschaffungskosten.
Für die deutsche Erklärung zählt die linke Spalte. Die rechte steht daneben, weil sie in spanischen Abrechnungen auftaucht und regelmäßig übernommen wird.
Warum der spanische Katasterwert für die deutsche AfA nicht zählt
In Deutschland dient der Katasterwert nur einem Zweck: Er liefert das Verhältnis von Gebäude zu Grund und Boden, weil nur das Gebäude abgeschrieben wird. Die Bemessungsgrundlage sind Ihre tatsächlichen Anschaffungskosten, nicht der Katasterwert. Spanien lässt dagegen den höheren der beiden Werte zu, und deshalb weicht die spanische Abschreibung fast immer nach oben ab.
Der Gebäudeanteil soll gesetzlich geregelt werden
Ein neuer § 6f EStG stellt die im Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung an die erste Stelle. Was das für einen Kauf in Spanien bedeutet, steht unter Kaufpreisaufteilung nach § 6f EStG. Verkündet ist das Gesetz noch nicht; an der Rechnung hier ändert sich vorerst nichts.
Regierungsentwurf des JStG 2026, Kabinettsbeschluss vom 12. August 2026Was der Rechner nicht sagt
Er nennt keine Zeilennummern und kennt Ihren Fall nicht. Ob Sie im Anschaffungsjahr nur zeitanteilig abschreiben, wie Selbstnutzungstage die Beträge kürzen, was mit Möbeln über 800 € geschieht und in welche Zeile der Anlage V der Betrag gehört, steht im vollständigen Bericht.
Quellen
-
§ 7 EStG
Bundesministerium der Justiz -
§ 6 EStG
Bundesministerium der Justiz -
§ 21 EStG
Bundesministerium der Justiz -
Texto refundido de la Ley del Impuesto sobre la Renta de no Residentes (Real Decreto Legislativo 5/2004)
Boletín Oficial del Estado
Keine Steuerberatung. Dieser Artikel gibt die Rechtslage allgemein wieder, auf dem Stand des oben genannten Datums. Er beurteilt keinen Einzelfall, empfiehlt kein Vorgehen und ersetzt keine Beratung durch eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder eine Rechtsanwaltskanzlei. Welcher Weg in Ihrer Lage richtig ist, hängt an Umständen, die ein allgemeiner Text nicht kennt. Angaben ohne Gewähr.