Musterbericht

Das hier ist ein vollständiger Bericht. Nichts abgedeckt, nichts ausgelassen. Er stammt aus derselben Berechnung wie Ihr eigener: gleiche Zeilennummern des amtlichen Vordrucks 2025, gleicher Rechenweg, gleiche Fundstellen. Nur die Zahlen sind erfunden.

Beispielfall: Ferienwohnung auf Mallorca, ein Eigentümer

Kauf 2019 für 285.000 € zuzüglich 31.500 € Kaufnebenkosten, 192 Vermietungstage, 28 Tage Selbstnutzung, in Spanien 2.520 € Steuer nach Modelo 210 gezahlt. Bei mehreren Eigentümern entsteht dieser Bericht je steuerpflichtiger Person, mit den Beträgen bereits auf den jeweiligen Anteil heruntergerechnet.

Einnahmen
24.600 €
Werbungskosten
17.577 €
Ergebnis (Zeile 85)
7.023 €
Spanische Steuer
2.520 €

Anlage V — Zeile für Zeile

ZeilePositionBetrag
Zeile 4 Lage des Grundstücks — Straße, Hausnummer Carrer de la Mar 14
Zeile 5 Lage des Grundstücks — Postleitzahl, Ort 07157 Port d'Andratx, Spanien
Zeile 7 Eigentumsübergang am 12.04.2019
Zeile 15 (Kennzahl 01) Summe der Mieteinnahmen für Wohnungen (ohne Umlagen, ohne Umsatzsteuer) § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG 24.600 €
Zeile 32 Summe der Einnahmen (aus den Zeilen 15, 18 bis 28 und 31) § 8 Abs. 1 EStG 24.600 €
Zeile 35 (Kennzahl 30) Abzugsfähige Werbungskosten — Gebäude-AfA § 7 Abs. 4 EStG 3.424 €
Zeile 45 (Kennzahl 60) Abzugsfähige Werbungskosten — AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter § 7 Abs. 1 EStG 65 €
Zeile 48 (Kennzahl 33) Abzugsfähige Werbungskosten — Schuldzinsen § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG 3.404 €
Zeile 55 (Kennzahl 36) Voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen — direkte Zuordnung § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG 1.030 €
Zeile 78 (Kennzahl 48) Abzugsfähige Werbungskosten — nicht umgelegte Kosten § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG 5.101 €
Zeile 82 (Kennzahl 49) Abzugsfähige Werbungskosten — sonstige Kosten § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG 4.553 €
Zeile 83 Summe der Werbungskosten § 9 EStG 17.577 €
Zeile 85 Überschuss (Einnahmen laut Zeile 32 abzüglich Werbungskosten laut Zeile 83) § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG 7.023 €

Zu Zeile 5: Bei einer ausländischen Immobilie hier die vollständige spanische Anschrift mit Staat eintragen.

Zu Zeile 55 (Kennzahl 36): Größere Erhaltungsaufwendungen können auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden (§ 82b EStDV, Zeilen 57 bis 60). Dieser Bericht zieht sie in voller Höhe im laufenden Jahr ab.

Zu Zeile 85: Negativen Betrag mit vorangestelltem Minuszeichen eintragen.

Anlage V-FeWo

Wer als Ferienwohnung oder kurzfristig vermietet, muss sie seit dem Steuerjahr 2023 zusätzlich abgeben; die Anlage V verlangt das in Zeile 10 ausdrücklich.

ZeilePositionAngabe
Zeile 6 Nähere Bezeichnung der Ferienwohnung / kurzfristigen Vermietung Carrer de la Mar 14
Zeile 8 Wurde die Wohnung im Jahr 2025 auch selbst genutzt oder war eine Selbstnutzung vorbehalten? (1 = Ja, 2 = Nein) 1 = Ja
Zeile 9 Tage der Selbstnutzung 28
Zeile 9 Vermietungstage 192
Zeile 9 Leerstandstage 145

Anlage AUS — Anrechnung der spanischen Steuer

ZeilePositionBetrag
Zeile 4 Aus dem Staat / Spezial-Investmentfonds Spanien
Zeile 5 Einkunftsquelle (bei mehreren Einkunftsarten: Einzelangaben laut gesonderter Aufstellung) Vermietung — Carrer de la Mar 14, 07157 Port d'Andratx, Spanien
Zeile 6 Enthalten in Anlage(n) und Zeile(n) Anlage V, Zeile 85
Zeile 7 (Kennzahl 107) Ausländische Einkünfte § 34d Nr. 7 EStG i. V. m. § 21 EStG 7.023 €
Zeile 12 (Kennzahl 109) Anzurechnende ausländische Steuern für alle Einkunftsarten § 34c Abs. 1 EStG 2.520 €

Nicht in die Zeilen 36 bis 40 eintragen

Diese Zeilen betreffen nach dem Abkommen steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt. Für spanische Mieteinkünfte gilt das seit dem DBA 2011 gerade nicht, und genau dort landen sie erfahrungsgemäß am häufigsten falsch.

Höchstbetrag der Anrechnung

Der Höchstbetrag hängt von der tariflichen Einkommensteuer und der Summe aller Einkünfte ab, also von Angaben aus der Gesamterklärung. Wer beide im Rechner einträgt, bekommt den Betrag; wer sie weglässt, bekommt die Formel mit den bekannten Werten. § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG

Tarifliche Einkommensteuer11.800 €
Ausländische Einkünfte (Anlage AUS)7.023 €
Summe der Einkünfte72.400 €
Höchstbetrag1.145 €
Gezahlte spanische Steuer2.520 €
Anrechenbar1.145 €

1.375 € der gezahlten spanischen Steuer bleiben in diesem Beispiel ungenutzt: sie übersteigen den Höchstbetrag und werden weder erstattet noch vorgetragen. Ob der Abzug nach § 34c Abs. 2 EStG günstiger wäre, hängt vom Grenzsteuersatz ab und gehört in eine Beratung.

Rechenweg

Gebäudeabschreibung

Anschaffungskosten (Kaufpreis und Kaufnebenkosten)316.500,00 €
Gebäudeanteil aus dem Katasterwert62,0 %
Bemessungsgrundlage (ohne Grund und Boden)196.140,85 €
AfA-Satz2,0 %
AfA 2025 für das ganze Objekt3.922,82 €
davon abziehbar nach Nutzungsquote3.423,55 €

Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungskosten, nicht der spanische Katasterwert. Der trennt hier nur das Gebäude vom nicht abschreibbaren Grund und Boden. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG; R 7.3 EStR

Nutzungstage

Tage im Eigentum 2025365
vermietet192
selbst genutzt28
leer stehend145
abziehbarer Anteil der Werbungskosten87,27 %

Die Wohnung kann jederzeit selbst genutzt werden, deshalb sind die Leerstandstage im Verhältnis der vermieteten zu den selbst genutzten Tagen aufgeteilt. Portalprovision und Reinigung kürzt der Anteil nicht, weil sie nur durch die Vermietung entstehen.

Möbel und Geräte

GegenstandKostenBehandlung2025
Waschmaschine 649,00 € Sofortabzug (bis 800 €) 649,00 €
Schlafzimmerschrank 1.450,00 € AfA über 13 Jahre 74,36 €

Nutzungsdauern nach der amtlichen AfA-Tabelle. § 6 Abs. 2 EStG; § 7 Abs. 1 EStG; BMF vom 15.12.2000

Abgleich mit der spanischen Steuer

Der Bericht rechnet die spanische Steuer nach den spanischen Regeln nach: angegeben 2.520,00 €, zu erwarten rund 2.570,74 €. Weicht das deutlich ab, sagt der Bericht das. Dieser Betrag geht unmittelbar in die Anrechnung ein, ein Zahlendreher also auch.

Offene Punkte

Nutzungswertbesteuerung für die nicht vermieteten Tage

An 173 Tagen war die Immobilie 2025 nicht vermietet. Für diese Tage schuldet ein in Spanien nicht ansässiger Eigentümer die Nutzungswertbesteuerung (renta imputada): 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts, anteilig für die nicht vermieteten Tage, darauf 19 %. Erklärt wird sie mit einem eigenen Modelo 210, jährlich, bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Dieser Bericht berechnet sie nicht. Sie wirkt sich auch nicht auf Ihre deutsche Steuer aus: der Nutzungswert ist in Deutschland keine Einnahme, und die spanische Steuer darauf ist deshalb nach § 34c EStG nicht anrechenbar. Haben Sie sie bereits gezahlt, tragen Sie den Betrag in Schritt 6 als „Nutzungswert“ ein, dann bleibt er aus der Anrechnung und aus dem Modelo-210-Vergleich heraus.

Art. 24.5 i.V.m. Art. 25.1 TRLIRNR; Art. 85 LIRPF

Selbstnutzung: das Finanzamt prüft die Einkünfteerzielungsabsicht

Sie haben die Ferienwohnung 2025 an 28 Tagen selbst genutzt. In diesem Fall prüft das Finanzamt stets, ob Sie auf Dauer einen Überschuss erzielen. Dazu verlangt es eine Prognose über 30 Jahre, in die nur die Kosten der Vermietungszeiten eingehen. Ergibt sie keinen Überschuss, werden Verluste nicht anerkannt. Dieser Bericht rechnet die Prognose nicht.

§ 21 EStG; BMF 8.10.2004, RdNr. 21 und 34 ff.

Keine Steuerberatung. Dieser Bericht ist eine Berechnungshilfe und Ausfüllhilfe: Sie geben Ihre Zahlen ein, die Software rechnet nach festen Regeln und ordnet die Ergebnisse den Zeilen der amtlichen Vordrucke zu. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung und trifft keine Aussage über Ihren persönlichen Steuerfall.

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