Für Vermieter mit Immobilie in Spanien
Spanische Mieteinnahmen in der deutschen Steuererklärung
Sie geben die Zahlen Ihrer spanischen Wohnung ein. Die Software rechnet das Ergebnis nach deutschem Recht und nennt für jeden Betrag die Zeile in Anlage V, V-FeWo und AUS.
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- Zeilennummern aus dem amtlichen Vordruck, mit Abrufdatum
- 14 Tage Widerrufsrecht, ohne Angabe von Gründen
- Server in Stockholm, kein Tracking, verschlüsselt
| Zeile | Position | Betrag |
|---|---|---|
| Zeile 32 | Einnahmen | 24.600 € |
| Zeile 35 (Kennzahl 30) | Gebäude-AfA | 3.424 € |
| Zeile 48 (Kennzahl 33) | Schuldzinsen | 3.404 € |
| Zeile 83 | Werbungskosten gesamt | 17.577 € |
| Zeile 85 | Überschuss | 7.023 € |
- ab 69 € je Steuerjahr, einmalig
- 250–400 € verlangt ein Steuerberater für die Anlage V
- 3 Anlagen V, V-FeWo und AUS in einem Bericht
- 0 € bis Sie das Ergebnis gesehen haben
So entsteht Ihr Bericht
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Angaben eintragen
Mieteinnahmen, Kaufpreis, laufende Kosten, Vermietungs- und Selbstnutzungstage und die in Spanien gezahlte Steuer.
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Überschuss und anrechenbare Steuer sehen Sie, bevor Sie etwas bezahlen.
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Zeilen übernehmen
Der Bericht nennt jeden Betrag mit seiner Zeile und Fundstelle. Sie tragen ihn in ELSTER oder Ihre Steuersoftware ein.
Anrechnung statt Freistellung: der häufigste Fehler bei spanischen Mieteinnahmen
Für Spanien gilt seit dem DBA 2011 die Anrechnung (Art. 22 Abs. 2 Buchst. b DBA-Spanien 2011). Die Mieteinkünfte werden in Deutschland regulär besteuert, und die spanische Steuer wird nach § 34c EStG angerechnet. Wer mit der Freistellung rechnet, erklärt zu wenig und verschenkt dazu die Anrechnung.
Spanien
Anrechnung
- Deutsche Steuer zum vollen Tarif
- Spanische Steuer wird angerechnet, bis zum Höchstbetrag
- Kein Progressionsvorbehalt
Frankreich, Italien, Österreich
Freistellung
- Keine deutsche Steuer auf die Mieteinkünfte
- Ausländische Steuer ohne Wirkung
- Progressionsvorbehalt ausgenommen
Vollständiger Vergleich mit Fundstellen
| Spanien (DBA 2011) | EU/EWR mit Freistellung (Frankreich, Italien, Österreich) | Drittstaat mit Freistellung (Schweiz, Türkei) | |
|---|---|---|---|
| Methode im Wohnsitzstaat | Anrechnung | Freistellung | Freistellung |
| Deutsche Steuer auf die Mieteinkünfte | ja, zum vollen Tarif | nein | nein |
| Progressionsvorbehalt | nein, die Einkünfte werden ja regulär besteuert | nein, ausgenommen nach § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG | ja |
| Wirkung der ausländischen Steuer | wird auf die deutsche angerechnet, begrenzt auf den Höchstbetrag | keine, die Einkünfte sind ohnehin frei | keine, die Einkünfte sind ohnehin frei |
| Fundstelle | Art. 22 Abs. 2 Buchst. b DBA-Spanien; § 34c EStG | das jeweilige Abkommen; § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG | das jeweilige Abkommen; § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG |
Die Herleitung des Anrechnungshöchstbetrags steht im Artikel Anrechnung statt Progressionsvorbehalt. Wer bereits mit der Freistellung abgegeben hat: falsch erklärt, was § 153 AO jetzt verlangt.
Welche Anlagen Sie für eine spanische Mietimmobilie brauchen
In aller Regel drei. Das spanische Modelo 210 ersetzt keine davon; es liefert den Betrag, der in die Anlage AUS geht.
immer
Anlage V
Einnahmen, Gebäude-AfA, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand, laufende Kosten und das Ergebnis.
bei Ferienvermietung
Anlage V-FeWo
Vermietungs-, Selbstnutzungs- und Leerstandstage der Ferienwohnung, seit dem Steuerjahr 2023. Mehr im Artikel zur Ferienwohnung und der Anlage V-FeWo.
wenn Spanien Steuer erhoben hat
Anlage AUS
Die ausländischen Einkünfte und die anrechenbare Steuer. Wie das geht: Modelo 210 in der Anlage AUS.
Was der Bericht enthält
Anlage V, Zeile für Zeile
Jeder Betrag mit der Zeilennummer des amtlichen Vordrucks für Ihr Steuerjahr. Die Zeilen ändern sich mit dem Vordruck; der Bericht zieht mit.
Anlage AUS und § 34c
Die spanische Steuer laut Modelo 210, Ihrem Anteil zugeordnet, mit der Höchstbetragsformel. Ist der Abzug günstiger als die Anrechnung, steht es dabei.
Der Rechenweg
AfA-Bemessungsgrundlage, Möbelliste mit Nutzungsdauern, Aufteilung der Vermietungs- und Selbstnutzungstage.
Aus welchem Vordruck die Zeilennummern stammen und wann er abgerufen wurde, steht unter Methodik und Quellen.
Was ein Steuerberater dafür verlangt
Für die Anlage V allein liegen die Gebühren nach StBVV meist bei 250 bis 400 €. Kanzleien für grenzüberschreitende Fälle verlangen für deutsche Erklärung und spanischen Bezug deutlich mehr. Hier kostet ein Bericht ab 69 € je Steuerjahr, ohne Abonnement. Alle Preise
Was diese Software nicht ist
Keine Steuerberatung. Dieser Bericht ist eine Berechnungshilfe und Ausfüllhilfe: Sie geben Ihre Zahlen ein, die Software rechnet nach festen Regeln und ordnet die Ergebnisse den Zeilen der amtlichen Vordrucke zu. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung und trifft keine Aussage über Ihren persönlichen Steuerfall.
Manche Fälle brauchen eine Wertung: anschaffungsnahe Herstellungskosten, verbilligte Vermietung an Angehörige, hotelähnliche Leistungen, Liebhaberei. Dann rechnet der Bericht weiter und schreibt dazu, was offen ist und weshalb.
Ratgeber und Rechner
Antworten mit Fundstelle stehen in den häufigen Fragen und im Ratgeber. Zwei Rechner beantworten je eine Frage ohne Anmeldung.
- Spanische Mieteinnahmen: Anrechnung statt Progressionsvorbehalt
- Anlage AUS: die spanische Steuer aus dem Modelo 210 eintragen
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Rechnen Sie Ihr Steuerjahr durch
Das Ergebnis sehen Sie kostenlos. Zahlen müssen Sie erst für den Bericht mit den Zeilen.
Ergebnis kostenlos berechnenQuellen
-
DBA-Spanien vom 3. Februar 2011
Bundesministerium der Finanzen -
§ 34c EStG
Bundesministerium der Justiz -
§ 32b EStG
Bundesministerium der Justiz -
§ 21 EStG
Bundesministerium der Justiz -
§ 7 EStG
Bundesministerium der Justiz -
Texto refundido de la Ley del Impuesto sobre la Renta de no Residentes (Real Decreto Legislativo 5/2004)
Boletín Oficial del Estado -
Modelo 210, Agencia Tributaria
Agencia Estatal de Administración Tributaria -
§ 2 StBerG
Bundesministerium der Justiz
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Die meisten brauchen zuerst die Abrechnung ihrer spanischen Verwaltung. Wir erinnern Sie vor der deutschen Abgabefrist und vor dem spanischen Fenster für das Modelo 210. Zweimal im Jahr, sonst nichts.
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