Modelo 210 ab 2027: neue Fristen und ein Kosten-Anhang

Von , Entwickler und Betreiber · Stand: 10/2026 · Berechnungshilfe, keine Steuerberatung

Zwei Änderungen am Modelo 210 treffen jeden deutschen Eigentümer einer vermieteten spanischen Immobilie. Ab dem 1. Januar 2027 gilt ein neues Formular: die Ausgaben stehen nicht mehr als eine Summe im Feld Gastos deducibles, sondern einzeln in einem neuen Anhang mit 17 Kästchen. Und die Abgabefrist für Mieteinkünfte des Jahres 2026 läuft vom 1. bis 20. April 2027 statt im Januar. Beides steht in der Orden HAC/623/2026 vom 12. Juni 2026, veröffentlicht im BOE vom 23. Juni 2026.

Was sich ändert, und ab wann

Die Orden trennt zwei Termine, die leicht verwechselt werden. Das Formular hängt am Tag der Einreichung, die Frist am Jahr, in dem die Einkünfte angefallen sind.

ÄnderungGilt erstmals
Neues Formular mit Kosten-Anhang, neue Kästchen Für jede Erklärung, die ab dem 1. Januar 2027 eingereicht wird, unabhängig vom Jahr der Einkünfte
Mieteinkünfte, gebündelte Jahreserklärung: 1. bis 20. April Für Einkünfte des Jahres 2026, also Abgabe im April 2027
Mieteinkünfte, getrennt erklärt: 1. bis 20. April Für Einkünfte des vierten Quartals 2026. Die Quartale bis September 2026 bleiben bei ihren bisherigen Terminen
Imputierte Rente: 1. April bis 31. Dezember Für Einkünfte des Jahres 2026, also Abgabe ab April 2027

Für die Erklärung über die Miete des Jahres 2025, die im Januar 2026 fällig war, spielt das keine Rolle. Wohl aber für jede verspätete oder berichtigte Erklärung: wer im Februar 2027 eine Miete aus 2024 nacherklärt, füllt bereits das neue Formular aus.

Der neue Anhang: Ausgaben einzeln statt in einer Summe

Bisher trägt das Formular im Abschnitt 210 R Rendimientos drei Zahlen: die Bruttomiete (Kästchen 5), die abziehbaren Ausgaben (Kästchen 7) und die Bemessungsgrundlage als Differenz (Kästchen 8). Was in Kästchen 7 steckte, blieb der Verwaltung verborgen. Ab 2027 kommt der Anhang Desglose de gastos deducibles de inmuebles arrendados o subarrendados dazu, und die Summe daraus ist der Betrag in Kästchen 7.

KästchenSpanische BezeichnungWas dort hingehört
1 bis 4 Intereses y gastos de reparación y conservación Zinsen für das Darlehen zum Erwerb oder zur Verbesserung sowie Instandhaltung. Vier Kästchen, weil der Vortrag aus den vier Vorjahren getrennt vom Betrag des laufenden Jahres steht
5Gastos de comunidadHausgeld der Eigentümergemeinschaft
6Gastos de formalización del contratoKosten des Mietvertrags
7Gastos de defensa jurídicaRechtsverfolgung, etwa gegen einen säumigen Mieter
8 Otras cantidades devengadas por terceros por servicios personales Hausverwaltung, Hausmeister, Reinigung
9 Servicios y suministros Strom, Wasser, Internet, Gas
10Primas de contratos de seguroVersicherungsprämien
11Tributos, recargos y tasasIBI, Müllgebühr und weitere lokale Abgaben
12Saldos de dudoso cobroUneinbringliche Mietforderungen
13Amortización de bienes mueblesAbschreibung auf Möbel und Einrichtung
14Amortización del inmuebleAbschreibung auf das Gebäude
15Amortización de la mejoraAbschreibung auf nachträgliche Verbesserungen
16Otros gastos fiscalmente deduciblesAlles Übrige, das abziehbar ist
17Total gastos deduciblesDie Summe, die in Kästchen 7 des Hauptformulars wandert

Die vier ersten Kästchen bilden eine Regel ab, die es im spanischen Recht schon gibt: Zinsen und Instandhaltung zusammen dürfen die Bruttomiete nicht übersteigen, und was übrig bleibt, ist in den folgenden vier Jahren abziehbar (Art. 23 Ley 35/2006, über Art. 24 Abs. 6 TRLIRNR auch für in der EU Ansässige). Der Anhang nennt die Obergrenze ausdrücklich: die Summe der angewendeten Beträge aus den Kästchen 2 und 4 darf den Betrag aus Kästchen 5 des Abschnitts 210 R nicht überschreiten.

Praktisch heißt das: Ihre Belege müssen ab 2027 nach diesen Kategorien sortiert vorliegen. Eine Jahresrechnung der gestoría, die nur eine Gesamtsumme ausweist, reicht dafür nicht mehr.

Neue Kästchen im Hauptformular

Vier Angaben kommen dazu, die das Formular bisher nicht abgefragt hat:

Tage und Beteiligungsquote standen bisher nur implizit in der Rechnung. Dass sie jetzt eigene Kästchen haben, macht die Erklärung für die Verwaltung mit den Meldungen der Vermietungsplattformen und den Katasterdaten abgleichbar. Für Miteigentümer bedeutet es, dass beide Erklärungen zusammenpassen müssen: zwei Mal 50 Prozent und nicht zwei Mal der volle Betrag.

Wer Dividenden aus spanischen Aktien über das Modelo 210 erklärt, bekommt einen zweiten neuen Anhang für die Aufschlüsselung nach einzelnen Ausschüttungen, mit den Kästchen Clave de mercado, Código LEI und Código ISIN. Er ist nur bei gebündelter Erklärung auszufüllen und betrifft Vermieter nicht.

Die neuen Fristen im Einzelnen

Für Mieteinkünfte mit Zahllast gilt ab den Einkünften des Jahres 2026 der 1. bis 20. April des Folgejahres, und zwar für die gebündelte wie für die getrennte Erklärung. Die imputierte Rente ist vom 1. April bis zum 31. Dezember des Folgejahres zu erklären. Unverändert bleiben die Erklärung mit Ergebnis null (1. bis 20. Januar) und der Erstattungsantrag (ab dem 1. Februar, vier Jahre lang). Die vollständige Tabelle mit allen Fällen steht im Artikel Modelo 210 ausfüllen: Anleitung für deutsche Vermieter.

Ein Detail betrifft nur, wer nicht bündelt. Die getrennte Quartalserklärung für das erste bis dritte Quartal 2026 bleibt bei ihren Terminen im April, Juli und Oktober 2026. Erst die Miete des vierten Quartals 2026, die sonst im Januar 2027 fällig gewesen wäre, rutscht auf den April 2027.

Lastschrift endet früher als die Frist

Wer den Betrag von einem SEPA-Konto einziehen lassen will, muss die Erklärung vor dem Ende der Frist einreichen. Bei Mieteinkünften läuft der Lastschriftzeitraum vom 1. bis zum 15. April, bei der imputierten Rente vom 1. April bis zum 23. Dezember. Wer den 15. April verpasst, kann die Erklärung noch bis zum 20. April abgeben, muss dann aber über NRC oder Zahlungsidentifikator zahlen.

Orden EHA/1658/2009, Anexo II

Was das für die deutsche Erklärung bedeutet

Nichts. Die Orden ändert das spanische Formular und die spanischen Fristen. Die deutsche Anlage V, die Anlage AUS und die Anrechnung der spanischen Steuer nach Art. 22 Abs. 2 Buchst. b DBA-Spanien bleiben, wie sie sind. Auch die Zeilen, in die das Vermietungsergebnis und die gezahlte spanische Steuer gehören, sind dieselben wie im Vorjahr.

Eine Falle steckt trotzdem darin. Die 17 Kästchen sehen aus wie eine fertige Aufstellung der Werbungskosten für die Anlage V, und sie sind es nicht. Die amortización del inmueble beträgt in Spanien drei Prozent des höheren der beiden Werte aus Anschaffungskosten und Katasterwert des Gebäudes; die deutsche Gebäude-AfA folgt § 7 EStG und einer anderen Bemessungsgrundlage. Selbstnutzung kürzt die Werbungskosten in Deutschland anteilig. Die spanische Zahl belegt die Ausgabe; für die Anlage V rechnen Sie sie neu.

Was in der deutschen Erklärung aus denselben Belegen wird, rechnet der Rechner durch.

Was noch offen ist

Die Ausfüllhinweise der Agencia Tributaria haben mit Stand vom 2. Juli 2026 den neuen Anhang noch nicht aufgenommen (abgerufen am 15. Oktober 2026). Ob der Anhang bei jeder Erklärung mit Ausgaben auszufüllen ist oder nur in bestimmten Fällen, sagt die Orden nicht ausdrücklich. Beim Dividenden-Anhang tut sie es: dort steht die Bedingung der gebündelten Erklärung im Text. Beim Kosten-Anhang fehlt eine solche Einschränkung, was dafür spricht, dass er zu jeder Erklärung mit abgezogenen Ausgaben gehört. Sobald die aktualisierten Hinweise vorliegen, steht es hier.

Häufige Fragen

Muss ich für die Miete des Jahres 2026 im Januar 2027 abgeben?

Nein. Für Mieteinkünfte des Jahres 2026 mit Zahllast läuft die Frist vom 1. bis 20. April 2027. Eine Abgabe im Januar 2027 ist für diese Einkünfte nicht vorgesehen. Wer die alte Frist im Kalender hat, verschiebt sie um drei Monate.

Gilt das neue Formular auch für alte Jahre?

Ja. Maßgeblich ist der Tag der Einreichung. Jede Erklärung, die ab dem 1. Januar 2027 eingeht, nutzt das neue Formular samt Anhang, auch wenn sie Einkünfte aus 2023 oder 2024 betrifft.

Welche Belege brauche ich jetzt zusätzlich?

Keine zusätzlichen, aber sortierte. Die Beträge, die bisher in einer Summe standen, müssen sich künftig den 17 Kategorien zuordnen lassen. Am aufwendigsten ist erfahrungsgemäß die Trennung von Instandhaltung (abziehbar im Jahr, Kästchen 1 bis 4) und Verbesserung (nur über die Abschreibung, Kästchen 15).

Ändert sich der Steuersatz von 19 Prozent?

Nein. Die Orden regelt Formular und Fristen. Der Satz für in der EU Ansässige und der Abzug der Ausgaben nach Art. 24 Abs. 6 TRLIRNR bleiben unberührt.

Was passiert, wenn ich die Aprilfrist verpasse?

Bei verspäteter Abgabe ohne vorherige Aufforderung fällt der Zuschlag nach Art. 27 der spanischen Abgabenordnung an (Ley 58/2003): ein Prozent zuzüglich eines weiteren Prozents je vollem Monat Verspätung, ab dem zwölften Monat 15 Prozent zuzüglich Verzugszinsen. Fordert die Verwaltung zuerst auf, wird daraus ein Bußgeldverfahren.

Quellen

Keine Steuerberatung. Dieser Artikel gibt die Rechtslage allgemein wieder, auf dem Stand des oben genannten Datums. Er beurteilt keinen Einzelfall, empfiehlt kein Vorgehen und ersetzt keine Beratung durch eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder eine Rechtsanwaltskanzlei. Welcher Weg in Ihrer Lage richtig ist, hängt an Umständen, die ein allgemeiner Text nicht kennt. Angaben ohne Gewähr.

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Erinnerung an die Abgabefrist

Zweimal im Jahr eine Mail, wenn es Zeit für die Erklärungen wird. Sonst nichts.

Zwei Mails im Jahr: vor der deutschen Abgabefrist und vor dem spanischen Fenster für das Modelo 210. Sie erhalten zuerst eine Bestätigungsmail; erst Ihr Klick darin aktiviert die Erinnerung. Keine Werbung, keine Weitergabe, jederzeit mit einem Klick abbestellbar. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.