Modelo 210 zu spät abgegeben: Zuschlag, Strafe und Fristen

Von , Entwickler und Betreiber · Stand: 10/2026 · Berechnungshilfe, keine Steuerberatung

Wer das Modelo 210 nach Ablauf der Frist abgibt, bevor die spanische Steuerverwaltung sich meldet, zahlt einen Zuschlag von 1 Prozent plus 1 Prozent je vollem Monat Verspätung, nach zwölf Monaten 15 Prozent. Eine Strafe fällt dann nicht an (Art. 27 Ley 58/2003, General Tributaria). Kommt die Agencia Tributaria zuerst, wird aus dem Zuschlag ein Bußgeldverfahren mit 50 bis 150 Prozent der nicht gezahlten Steuer. Die nächsten Termine für deutsche Vermieter sind der 20. Oktober 2026, der 31. Dezember 2026, der 20. Januar 2027 und der 20. April 2027.

Die Fristen des Modelo 210 bis Ende 2027

Die Orden HAC/623/2026 hat die Frist für Mieteinkünfte mit Zahllast vom Januar auf den April verschoben, beginnend mit den Einkünften des Jahres 2026. Wer getrennt je Mieteinnahme erklärt, wechselt erst mit dem vierten Quartal 2026 auf den April. Unverändert bleiben die Erklärung mit Ergebnis null und der Erstattungsantrag.

Was zu erklären istFrist
Miete Juli bis September 2026, getrennt erklärt, mit Zahllast 1. bis 20. Oktober 2026
Imputierte Rente 2025 (Selbstnutzung, Leerstand) bis 31. Dezember 2026
Miete 2026 mit Ergebnis null 1. bis 20. Januar 2027
Erstattung für 2026 ab 1. Februar 2027, vier Jahre lang
Miete 2026 mit Zahllast, gebündelt als Jahreserklärung, und Miete Oktober bis Dezember 2026, getrennt erklärt 1. bis 20. April 2027
Imputierte Rente 2026 1. April bis 31. Dezember 2027

Wer den Betrag per Lastschrift einziehen lässt, muss früher einreichen: bei Mieteinkünften bis zum 15. des Fristmonats, bei der imputierten Rente 2026 bis zum 23. Dezember 2027.

Vierteljährlich oder einmal im Jahr

Vermietete Zeiten und selbst genutzte Zeiten gehören in verschiedene Erklärungen mit verschiedenen Fristen. Die Miete ist eine eigene Einkunft, die Selbstnutzung und der Leerstand ergeben die imputierte Rente. Wer eine Wohnung im Sommer vermietet und im Winter selbst bewohnt, gibt für dasselbe Jahr beide ab.

Für die Miete gibt es zwei Wege. Die gebündelte Jahreserklärung, möglich seit den Einkünften des Jahres 2024, fasst alle Mieteinnahmen einer Immobilie zusammen. Die getrennte Erklärung meldet jede Einnahme einzeln und war bis zum dritten Quartal 2026 im Monat nach dem Quartal fällig: im April, Juli, Oktober und Januar. Ab dem vierten Quartal 2026 fallen beide Wege auf den April des Folgejahres. Wer bisher vierteljährlich erklärt hat, gibt im Oktober 2026 zum letzten Mal eine Quartalserklärung für Mieteinnahmen ab.

Zu spät, aber ohne Aufforderung: der Zuschlag

Maßgeblich ist, ob die Verwaltung vorher tätig geworden ist. Als Aufforderung zählt jedes Schreiben, das Ihnen förmlich zugeht und die Steuer betrifft. Solange keines da ist, gilt Art. 27 der spanischen Abgabenordnung:

VerspätungZuschlag auf die SteuerVerzugszinsen
unter einem vollen Monat1 %keine
je voller Monat, bis unter zwölf Monate1 % plus 1 % je Monat, höchstens 12 %keine
ab zwölf Monaten15 %ab dem Tag nach dem zwölften Monat

Der Zuschlag sinkt um ein Viertel, wenn Sie die Steuer bei der Abgabe vollständig zahlen und den Zuschlag innerhalb der Frist begleichen, die der Bescheid über ihn setzt (Art. 27 Abs. 5). Die Verzugszinsen betragen 2026 jährlich 4,0625 Prozent: der gesetzliche Zins von 3,25 Prozent plus ein Viertel (Art. 26 Abs. 6). Beide Werte hängen am spanischen Haushaltsgesetz und sind seit 2023 unverändert, weil seitdem kein neuer Haushalt verabschiedet wurde.

Ein Beispiel mit 8.000 Euro Mietüberschuss 2025 und 19 Prozent Steuer, also 1.520 Euro, fällig am 20. Januar 2026:

Nach einer Aufforderung: Strafe statt Zuschlag

Hat die Agencia Tributaria die fehlende Erklärung selbst festgestellt, ist der Weg über den Zuschlag verschlossen. Die Steuer wird festgesetzt, dazu kommen Verzugszinsen ab dem Fristende und eine Geldbuße nach Art. 191 LGT. Wer gar nicht erklärt hat, hat im Sinne des Gesetzes Daten verschwiegen, sobald der verschwiegene Betrag mehr als 10 Prozent ausmacht (Art. 184 Abs. 2).

Nicht gezahlte SteuerEinstufungGeldbuße
bis 3.000 Euroleicht50 %
über 3.000 Euro, verschwiegenschwer50 bis 100 %
mit betrügerischen Mittelnsehr schwer100 bis 150 %

Die Geldbuße ermäßigt sich um 30 Prozent, wenn Sie der Festsetzung zustimmen, und der Rest um weitere 40 Prozent, wenn Sie fristgerecht zahlen und keinen Rechtsbehelf einlegen (Art. 188). Für die 1.520 Euro aus dem Beispiel heißt das: 760 Euro Geldbuße, nach beiden Ermäßigungen 319,20 Euro, dazu die Zinsen. Der Zuschlag nach vierzehn Monaten lag bei 171 Euro.

Woher die Verwaltung von der Vermietung weiß: Airbnb, Booking und andere Plattformen melden seit dem Meldejahr 2023 Einnahmen und Unterkunft an die Agencia Tributaria (Modelo 238).

Ergebnis null zu spät: 200 Euro fest

Eine Erklärung, die keine Steuer auslöst, kann keinen Zuschlag tragen, weil es keinen Betrag gibt, auf den er sich bezieht. Das ist bei Vermietern aus der EU der Fall, wenn die Ausgaben die Miete aufzehren. Die verspätete Abgabe kostet dann eine feste Geldbuße von 200 Euro, bei Abgabe ohne Aufforderung die Hälfte, also 100 Euro (Art. 198 LGT). Bei fristgerechter Zahlung ohne Rechtsbehelf sinkt sie um weitere 40 Prozent.

Die Frist für diese Erklärung ist der 20. Januar, auch für die Miete des Jahres 2026. Die Verschiebung auf den April gilt nur für Erklärungen mit Zahllast.

Wie weit die Verwaltung zurückgehen kann

Vier Jahre, gerechnet ab dem Tag nach dem Ende der Abgabefrist (Art. 66 und 67 LGT). Die Miete des ersten Quartals 2022 war bis zum 20. April 2022 zu erklären; seit April 2026 kann die Verwaltung sie nicht mehr festsetzen. Jede Handlung der Verwaltung, von der Sie förmlich erfahren, unterbricht die Frist, ebenso Ihre eigene verspätete Erklärung (Art. 68). Wer mehrere Jahre nachholt, reicht für jedes Jahr eine eigene Erklärung ein; der Zuschlag wird für jede getrennt berechnet.

Was die Verspätung in der deutschen Erklärung ändert

Angerechnet wird nur spanische Steuer, die festgesetzt und gezahlt ist (§ 34c Abs. 1 Satz 1 EStG). Zuschlag, Verzugszinsen und Geldbuße sind keine Steuer auf das Einkommen und bleiben bei der Anrechnung außen vor. Sie tragen in der Anlage AUS nur den Betrag ein, der auf die Miete selbst entfällt.

Wer das Modelo 210 erst nach dem deutschen Bescheid abgibt und zahlt, kann den Bescheid ändern lassen. Die spätere Zahlung ist ein rückwirkendes Ereignis (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO), und die Änderung ist auch nach Ablauf der Einspruchsfrist möglich. Wie das im Einzelnen läuft, steht im Artikel Spanische Mieteinnahmen falsch erklärt: so korrigieren Sie es.

Ab dem Steuerjahr 2026 kommt eine Reihenfolge hinzu, die es vorher nicht gab. Die spanische Zahlung für die Miete 2026 ist im April 2027 fällig. Die deutsche Erklärung für 2026 ist ohne Berater bis zum 31. Juli 2027 abzugeben; weil das ein Samstag ist, verschiebt sich die Frist auf den 2. August (§ 108 Abs. 3 AO). Wer die deutsche Erklärung schon im Februar abgibt, hat zu diesem Zeitpunkt noch nichts gezahlt, was angerechnet werden könnte.

Häufige Fragen

Ich habe die Miete 2025 nicht im Januar 2026 erklärt. Was jetzt?

Abgeben und zahlen, bevor die Verwaltung schreibt. Bei Abgabe am 16. November 2026 sind das neun volle Monate Verspätung, also 10 Prozent Zuschlag, bei sofortiger Zahlung um ein Viertel ermäßigt. Nach dem 20. Januar 2027 steigt er auf 15 Prozent.

Muss ich im Januar 2027 überhaupt etwas abgeben?

Nur, wenn die Miete 2026 kein Steuerergebnis hat, weil die Ausgaben sie aufzehren. Dann gilt der 1. bis 20. Januar 2027. Mit Zahllast ist die Erklärung für 2026 erst vom 1. bis 20. April 2027 fällig.

Kann ich den Zuschlag in Deutschland anrechnen lassen?

Nein. § 34c EStG rechnet nur eine Steuer an, die der deutschen Einkommensteuer entspricht. Zuschlag, Zinsen und Geldbuße sind Nebenleistungen dazu.

Was gilt, wenn die Wohnung leer stand oder nur selbst genutzt wurde?

Dann ist die imputierte Rente zu erklären. Für 2025 läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2026, für 2026 vom 1. April bis 31. Dezember 2027. Die Folgen einer Verspätung sind dieselben wie bei der Miete: Zuschlag ohne Aufforderung, Geldbuße danach.

Quellen

Keine Steuerberatung. Dieser Artikel gibt die Rechtslage allgemein wieder, auf dem Stand des oben genannten Datums. Er beurteilt keinen Einzelfall, empfiehlt kein Vorgehen und ersetzt keine Beratung durch eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder eine Rechtsanwaltskanzlei. Welcher Weg in Ihrer Lage richtig ist, hängt an Umständen, die ein allgemeiner Text nicht kennt. Angaben ohne Gewähr.

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