Modelo 210 ausfüllen: Anleitung für deutsche Vermieter

Von , Entwickler und Betreiber · Stand: 10/2026 · Berechnungshilfe, keine Steuerberatung

Das Modelo 210 ist die Erklärung zur spanischen Nichtansässigensteuer (IRNR). Wer in Deutschland wohnt und eine spanische Immobilie vermietet, gibt sie einmal im Jahr ab, versteuert die Mieteinkünfte mit 19 Prozent und zieht dabei die Ausgaben ab, die auf die Vermietung entfallen. Ausgefüllt wird das Formular auf der Website der Agencia Tributaria, eingereicht online mit Cl@ve oder Zertifikat oder ausgedruckt auf Papier; ein deutschsprachiges Original existiert nicht. Diese Anleitung geht die Felder in der Reihenfolge durch, in der das Formular sie abfragt, und endet dort, wo die deutsche Steuererklärung anfängt.

Welche Erklärung Sie brauchen

Das Modelo 210 deckt mehrere Einkunftsarten ab. Welche Sie erklären, steuert das Feld Tipo de renta:

Ihre Lage im SteuerjahrWas Sie erklären
Ganzjährig vermietet Mieteinkünfte, eine Erklärung für das ganze Jahr: Tipo de renta 01 bei einem Mieter, 35 bei mehreren Mietern.
Ganzjährig selbst genutzt oder leer stehend Nur die Nutzungswertbesteuerung (renta imputada), Tipo de renta 02.
Teils vermietet, teils selbst genutzt Beides, getrennt: eine Erklärung über die Mieteinkünfte der vermieteten Tage, eine über die imputierte Rente für die übrigen Tage.
Mehrere Eigentümer Jede Person erklärt ihren Anteil selbst. Ein Ehepaar mit hälftigem Eigentum gibt zwei Erklärungen ab.

Die imputierte Rente beträgt 1,1 Prozent des Katasterwerts, wenn dieser in einer allgemeinen Neubewertung festgesetzt wurde und diese seit dem 1. Januar 2012 in Kraft ist; sonst 2 Prozent. Sie wird taggenau aufgeteilt, wenn die Immobilie nur einen Teil des Jahres zur Verfügung stand. Für 2026 hängt die Regel ab 2012 am Real Decreto-ley 29/2026, das noch bestätigt werden muss; Stand und Rechenbeispiele stehen im Artikel Renta imputada: Steuer auf die selbst genutzte Wohnung in Spanien.

Die Felder des Formulars

FeldWas hineingehört
Ejercicio, Periodo Das Einkunftsjahr und der Zusammenfassungszeitraum. Für die Jahreserklärung über Mieten kreuzen Sie die Zusammenfassung (agrupación) an und tragen im Feld Periodo 0A ein.
Fecha de devengo Nur bei einer einzeln erklärten Miete (der Tag, an dem sie fällig wurde) und bei der imputierten Rente (31. Dezember).
Tipo de renta 01 für Mieteinkünfte von einem Mieter, 35 für die Jahreserklärung über die Mieten mehrerer Mieter, 02 für die imputierte Rente.
Contribuyente NIE, Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Wohnsitzstaat (Deutschland, Ländercode DE) und die deutsche Anschrift.
Situación del inmueble Die referencia catastral und die spanische Adresse. Die Katasterreferenz steht auf dem IBI-Bescheid und im Kaufvertrag.
Rendimientos íntegros Die Miete, die im Jahr fällig wurde, ohne Abzug; eine Vorauszahlung zählt schon im Jahr der Zahlung. Bei der imputierten Rente stattdessen der Katasterwert und der Prozentsatz.
Gastos deducibles Die abziehbaren Ausgaben. Für Ansässige in der EU und im EWR zulässig, wenn der unmittelbare Zusammenhang mit den spanischen Einkünften nachgewiesen wird (Art. 24 Abs. 6 TRLIRNR).
Base imponible Einnahmen abzüglich der abziehbaren Ausgaben.
Tipo de gravamen 19 Prozent für Ansässige in der EU, in Island, Norwegen und Liechtenstein. 24 Prozent für alle übrigen (Art. 25 Abs. 1 Buchst. a TRLIRNR).
Cuota íntegra, Resultado Die Steuer und das Ergebnis der Erklärung: zu zahlen, Null oder Erstattung.

Ausgaben abziehen ist die Regel, nicht die Ausnahme

Die Grundregel des IRNR lautet: versteuert wird der Bruttobetrag. Für Personen mit Wohnsitz in der EU oder im EWR gilt die Ausnahme des Art. 24 Abs. 6 TRLIRNR, und die trägt bei deutschen Eigentümern immer. Abziehbar sind die Ausgaben nach den Regeln des spanischen Einkommensteuergesetzes, darunter Zinsen, IBI, Gemeinschaftskosten, Versicherung, Instandhaltung, Verwaltung und die Abschreibung. Wer das Feld Gastos deducibles leer lässt, zahlt 19 Prozent auf die Bruttomiete.

Art. 24 Abs. 6 TRLIRNR

Ein Formular für das ganze Jahr

Bis zum Einkunftsjahr 2023 wurden Mieteinkünfte quartalsweise erklärt. Seit den Einkünften des Jahres 2024 ist der Zusammenfassungszeitraum bei Vermietung jährlich (Orden HAC/56/2024). Zusammenfassen dürfen Sie Einkünfte mit demselben Einkunftsart-Code, demselben Steuersatz und demselben Zahler; bei Mieten ohne spanischen Quellensteuerabzug entfällt die Bedingung des gleichen Zahlers. Mehrere Mieter finden so in einer Erklärung Platz, die dann den Tipo de renta 35 trägt. Verschiedene Immobilien bleiben getrennt, weil das Formular je Erklärung eine Katasterreferenz trägt.

Was am Ende zu zahlen ist, schätzt der Modelo-210-Rechner aus Einnahmen, Kosten und Ansässigkeit.

Fristen

Ergebnis der ErklärungFrist
Mieteinkünfte, Steuer zu zahlen, Einkunftsjahre bis 2025 1. bis 20. Januar des Folgejahres
Mieteinkünfte, Steuer zu zahlen, ab Einkunftsjahr 2026 1. bis 20. April des Folgejahres
Ergebnis Null 1. bis 20. Januar des Folgejahres
Erstattung ab dem 1. Februar des Folgejahres, vier Jahre lang
Imputierte Rente (Selbstnutzung), Einkunftsjahre bis 2025 1. Januar bis 31. Dezember des Folgejahres
Imputierte Rente (Selbstnutzung), ab Einkunftsjahr 2026 1. April bis 31. Dezember des Folgejahres

Die Abgabefrist verschiebt sich ab dem Einkunftsjahr 2026

Die Miete des Jahres 2025 war im Januar 2026 zu erklären. Für die Miete des Jahres 2026 gilt der 1. bis 20. April 2027, wenn die Erklärung zu einer Zahlung führt. Wer den Betrag vom Konto einziehen lassen will, reicht bis zum 15. April ein. Die imputierte Rente für 2026 kann ab dem 1. April 2027 erklärt werden, mit Lastschrift bis zum 23. Dezember.

Nachlesen bei der Quelle: Orden HAC/623/2026 im BOE und die Informationsnotiz der Agencia Tributaria (abgerufen 22.08.2026).

Orden HAC/623/2026 (BOE-A-2026-13573)

Einreichen ohne Cl@ve oder Zertifikat

Ohne Cl@ve und ohne elektronisches Zertifikat reichen Sie das Modelo 210 auf Papier ein. Sie füllen dasselbe Formular auf der Website der Agencia Tributaria als Vorerklärung (predeclaración) aus, drucken es aus, tragen auf jedem Exemplar Ihre NIE ein und unterschreiben.

  1. Bei einem zu zahlenden Betrag wählen Sie im Formular Ingreso por transferencia desde el extranjero. Es nennt das Konto der Agencia Tributaria und einen Zahlungsidentifikator.
  2. Sie überweisen den Betrag in Euro innerhalb von 30 Tagen und schreiben in den Verwendungszweck nur den Identifikator. Als Zahltag gilt die Gutschrift auf dem Konto der Agencia Tributaria.
  3. Eine Erklärung mit Ergebnis null oder mit Erstattung schicken Sie ausgedruckt per Einschreiben an die Agencia Tributaria.

Nachlesen bei der Agencia Tributaria: Formas de presentación y pago del modelo 210 (abgerufen 15.10.2026).

Zahlen

Drei Wege stehen offen. Der NRC ist ein Zahlungscode, den Sie bei einer spanischen Bank erzeugen und im Formular eintragen. Die Lastschrift (domiciliación) funktioniert seit 2024 auch von einem SEPA-Konto außerhalb Spaniens und setzt die Abgabe innerhalb des verkürzten Lastschriftzeitraums voraus. Bleibt die Überweisung aus dem Ausland über den von der Agencia Tributaria erzeugten Zahlungsidentifikator, der 30 Tage gültig ist.

Heben Sie beides auf: das eingereichte Modelo 210 und den Zahlungsnachweis. Beide brauchen Sie in Deutschland.

Danach: die deutsche Erklärung

Mit der spanischen Zahlung ist der Vorgang nicht abgeschlossen. Deutschland besteuert die spanischen Mieteinkünfte ebenfalls und rechnet die spanische Steuer an (Art. 22 Abs. 2 Buchst. b DBA-Spanien 2011, § 34c EStG). Sie brauchen deshalb ein zweites Mal Zahlen, diesmal nach deutschem Recht ermittelt:

Die spanische Bemessungsgrundlage taugt dafür nicht. Die Miete zählt hier im Jahr des Zuflusses (§ 11 EStG), die Abschreibung wird anders gerechnet, die Werbungskosten folgen § 9 EStG, und die Selbstnutzung kürzt sie anteilig. Welche Zeile welchen Betrag aufnimmt, steht im Artikel Modelo 210 gezahlt: wo die spanische Steuer in der Anlage AUS steht.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Steuervertreter in Spanien?

Für Ansässige in der EU verlangt Art. 10 TRLIRNR keinen Vertreter, solange keine Betriebsstätte in Spanien besteht. Sie brauchen Ihre NIE und reichen online mit Cl@ve oder einem anerkannten Zertifikat ein, oder ohne beides auf Papier. Viele Eigentümer beauftragen trotzdem eine gestoría, weil das Formular nur auf Spanisch und Englisch existiert.

Gibt es das Modelo 210 auf Deutsch?

Nein. Die Agencia Tributaria stellt das Formular auf Spanisch und Englisch bereit. Deutschsprachige Ausfüllhilfen sind Übersetzungen Dritter; maßgeblich bleibt der spanische Wortlaut der Felder.

Muss ich auch abgeben, wenn die Wohnung leer stand?

Ja. Eine Immobilie, die dem Eigentümer zur Verfügung steht, löst die imputierte Rente aus, unabhängig davon, ob sie genutzt wurde. Leerstand zwischen zwei Mietverhältnissen zählt zu diesen Tagen.

Wir sind zu zweit Eigentümer. Reicht eine Erklärung?

Nein. Jede Person erklärt ihren Anteil an Einnahmen und Ausgaben in einer eigenen Erklärung mit eigener NIE. Dasselbe gilt in der deutschen Steuererklärung für die Aufteilung des Vermietungsergebnisses.

Was passiert, wenn ich die Frist versäume?

Bei verspäteter Abgabe ohne Aufforderung durch die Verwaltung fällt ein Zuschlag nach Art. 27 der spanischen Abgabenordnung an: ein Prozent zuzüglich eines weiteren Prozents je vollem Monat Verspätung, ab dem zwölften Monat 15 Prozent zuzüglich Verzugszinsen. Fordert die Verwaltung zuerst auf, wird daraus ein Bußgeldverfahren.

Kann ich die spanische Steuer in Deutschland als Werbungskosten abziehen?

Im Regelfall nicht. Sie wird auf die deutsche Steuer angerechnet, nicht von den Einkünften abgezogen. Der Abzug bei der Ermittlung der Einkünfte steht nur zur Wahl (§ 34c Abs. 2 EStG) und lohnt vor allem bei einem negativen Vermietungsergebnis, weil die Anrechnung dann ins Leere geht.

Quellen

Keine Steuerberatung. Dieser Artikel gibt die Rechtslage allgemein wieder, auf dem Stand des oben genannten Datums. Er beurteilt keinen Einzelfall, empfiehlt kein Vorgehen und ersetzt keine Beratung durch eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder eine Rechtsanwaltskanzlei. Welcher Weg in Ihrer Lage richtig ist, hängt an Umständen, die ein allgemeiner Text nicht kennt. Angaben ohne Gewähr.

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Erinnerung an die Abgabefrist

Zweimal im Jahr eine Mail, wenn es Zeit für die Erklärungen wird. Sonst nichts.

Zwei Mails im Jahr: vor der deutschen Abgabefrist und vor dem spanischen Fenster für das Modelo 210. Sie erhalten zuerst eine Bestätigungsmail; erst Ihr Klick darin aktiviert die Erinnerung. Keine Werbung, keine Weitergabe, jederzeit mit einem Klick abbestellbar. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.